ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HAUSBESITZER 

 

 

1. ALLGEMEINES 

 

A. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse und Verträge, die zwischen dem Hausbesitzer (im Folgenden definiert), der Belvilla AG (im Folgenden definiert) und Traum (im Folgenden definiert), zusammen als Parteien und jede für sich als Partei bezeichnet, abgeschlossen werden.  

B. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen anderen Geschäftsbedingungen, denen der Hausbesitzer zustimmt oder die der Hausbesitzer dem Gast (im Folgenden definiert) auferlegt.  

C. Die Belvilla AG vermietet das Ferienhaus (im nachfolgend definiert) als Reiseveranstalter für den privaten Freizeitgebrauch im Auftrag des Hausbesitzers, wobei der Mietvertrag zwischen der Belvilla AG und dem Gast (in eigenem Namen) abgeschlossen wird.  

D. Die Belvilla AG ermöglicht es den Hausbesitzern, höhere wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, indem sie ihre Ferienhäuser über die Belvilla AG vermietet, die die Ferienhäuser über Webseiten (im Folgenden definiert) und interne Algorithmen vermarktet und einem breiteren Publikum zur Verfügung stellt und versucht, die Auslastung und den Mietpreis zu erhöhen.  

E. Der Hausbesitzer vermietet das Ferienhaus, um wirtschaftliche Vorteile zu erlangen, und profitiert so von einer hohen Auslastung und der bestmöglichen Miete.  

F. Die Parteien schließen einen Vertrag (im Folgenden definiert) ausschließlich auf professioneller Basis ab und treten in diesem Zusammenhang nicht als Verbraucher auf.


2. DEFINITIONEN 

 

2.1. Nebenkosten: Kosten für zusätzliche Gegenstände und Dienstleistungen, die der Belvilla AG, einer Konzerngesellschaft oder dem Hausbesitzer im Voraus in Rechnung gestellt und bezahlt werden oder vom Gast vor Ort bezahlt werden, wie in der Verkaufsrechnung angegeben, z.B. Reinigungskosten, Bettwäsche, Strom und Kurtaxe. 

2.2. Vertrag: Der Vertrag zwischen den Parteien über die Vermietung des Ferienhauses, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jedes andere zwischen den Parteien vereinbarte Dokument umfasst. 

2.3. Belvilla AG: Belvilla AG. Adresse: Dufourstrasse 49, 8008 Zürich, Schweiz; Umsatzsteuernummer: CHE-354.410.263 MWST; Handelskammer Nummer: CHE-354.410.263. 

2.4. Buchung: Die Reservierung eines Ferienhauses, das in der Planung als Mietzeitraum blockiert ist. 

2.5. Stornierungsbedingungen: Die Erklärung über die Zahlung des Betrages an den Hausbesitzer für den Fall, dass ein Gast eine Buchung storniert, oder wie anderweitig zwischen den Parteien schriftlich vereinbart.   

2.6. Gebühr: Der Betrag, der dem Gast für die Vermietung des Ferienhauses in Rechnung gestellt wird, wie er in Übereinstimmung mit diesem Vertrag berechnet wird, mit Ausnahme, aber nicht beschränkt auf, Nebenkosten wie Buchungsgebühren und Versicherungskosten.  

2.7. Ereignis höherer Gewalt: Jedes Ereignis, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuer, Flut, Erdbeben oder höhere Gewalt, Krieg, Embargo, Aufruhr, bürgerliche Unruhen, Rebellion, Revolution und Pandemie, das außerhalb der Kontrolle einer Partei liegt. Dies gilt nicht für Probleme, die direkt mit dem Ferienhaus zusammenhängen. 

2.8. Konzernunternehmen: Alle juristischen Personen, die mit der Belvilla AG eine wirtschaftliche Einheit bilden und in dieselbe Organisation eingebunden sind. 

2.9 Gast: Eine Person, die das Ferienhaus mietet und/oder jede andere Person, die mit dieser Person verbunden ist und sich im Ferienhaus aufhält, soweit zutreffend.  

2.10. Gast-Kaution: Ein Betrag, den der Gast nach dem Ermessen der Belvilla AG vor Beginn der Mietzeit zur Deckung möglicher Schäden am Ferienhaus zu zahlen hat. 

2.11. Ferienhaus: Die vom Hausbesitzer an die Belvilla AG als Ferienunterkunft zur Untervermietung an Dritte zum privaten Freizeitgebrauch vermietete Immobilie einschließlich der Ausstattung, des Gartens und/oder anderer Einrichtungen. 

2.12. Hausbesitzer: Eine natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit der Belvilla AG als Vermieter des Ferienhauses abschließt und die berechtigt oder befugt ist, über das Ferienhaus zu verfügen und es an die Belvilla AG zur Untervermietung an Dritte zu vermieten. 

2.13. Sperrfrist des Hausbesitzers: Die im Vertrag festgelegte Zeitspanne, während der der Hausbesitzer nicht berechtigt ist, von seinem Recht auf Kündigung des Vertrages Gebrauch zu machen. 

2.14. HO Anzahlung: Eine nicht rückzahlbare Anzahlung, die der Hausbesitzer an die Belvilla AG zahlt, um Buchungen über die Belvilla AG für einen Zeitraum von 12 Monaten zu sichern.  

2.15. Mindestbuchungsspanne: Der Betrag ist ein 12-Monats-Durchschnitt der HO-Anzahlung, der dem Hausbesitzer von der Belvilla AG monatlich in Rechnung gestellt wird, unabhängig von den Buchungen, die durch das Ferienhaus gesichert sind.  

2.16. Option: Die Absicht des Gastes, eine Buchung vorzunehmen, wobei dem Gast eine kurze Bedenkzeit eingeräumt wird, ohne dass eine rechtliche Verpflichtung besteht. Während der Dauer der Option ist die Planung für die Vermietung blockiert, bis die Option in eine Buchung umgewandelt oder die Option vom Gast storniert wird oder sie verfällt. Während der Bedenkzeit können keine anderen Buchungen oder Optionen für das Ferienhaus für denselben Zeitraum angenommen werden. 

2.17. OTA: Online-Reisebüros, die als Partner der Belvilla AG und/oder Traum gelten. 

2.18. Planung: Das Buchungs- und Planungssystem der Belvilla AG, in dem die Verfügbarkeiten, Optionen, Anfragen und Buchungen des Ferienhauses registriert werden, um Doppelbuchungen zu vermeiden und um die Zahlungen des Gastes an die Belvilla AG und die Zahlungen der Belvilla AG an den Hausbesitzer zu verwalten. 

2.19. Anfrage: Eine Anfrage für einen Aufenthalt in einem Ferienhaus durch einen potentiellen Gast, bei der der Hausbesitzer um eine Bestätigung gebeten wird, bevor sie in eine Buchung umgewandelt werden kann. Eine Anfrage blockiert einen Mietzeitraum in der Planung. 

2.20. Verkaufsrechnung: Schriftliche Bestätigung der Buchung und der vollständigen Bezahlung durch die Belvilla AG an den Gast unter Angabe des gemieteten Ferienhauses, des Aufenthaltszeitraums, der Anzahl der Gäste und aller anderen relevanten Informationen. 

2.21. Dienstleistung vor Ort: Optionale Dienstleistungen und Einrichtungen, die der Hausbesitzer dem Gast direkt zur Verfügung stellt oder die über einen Vermittler vermittelt werden können und die nicht im Preis enthalten sind. Diese Leistungen und Einrichtungen müssen direkt beim Hausbesitzer oder einer Gruppengesellschaft und nicht über die Belvilla AG gebucht werden und können nach Bezahlung des entsprechenden Entgelts vor Ort in Anspruch genommen werden.  

2.22. Traum: Traum-Ferienwohnungen GmbH; Adresse: Weserwork Gmbh, Hermann-Ritter-Straße 112, 28197 Bremen, Deutschland; Umsatzsteuernummer: DE225103804; Handelskammernummer: HRB 30680 HB. 

2.23. Website: Website/Webseiten, die unter den Markennamen der Belvilla AG und/oder Traum und/oder Konzernunternehmen der Belvilla AG betrieben werden, sowie Webseiten von OTAs, mit denen die Belvilla AG und/oder Traum Vereinbarungen geschlossen haben, um die kommerzielle Reichweite für die Vermietung des Ferienhauses zu erhöhen.


3. ART DES VERTRAGES 

 

3.1. Ab dem Datum des Vertragsbeginns vermietet die Belvilla AG das Ferienhaus als Reiseveranstalter im Auftrag des Hausbesitzers, jedoch in eigenem Namen als ungenannter Vermittler, ausschließlich zum privaten Freizeitgebrauch an einen Dritten für einen kurzfristigen Aufenthalt. Ein Kurzzeitaufenthalt beträgt nicht weniger als einen (1) Tag und nicht länger als drei (3) Monate pro Buchung, vorbehaltlich der geltenden lokalen Gesetze.  

3.2. Die Belvilla AG hat das Recht, das Ferienhaus zu vermieten und ist berechtigt, Buchungen des Ferienhauses für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten im Voraus anzunehmen. Das Ferienhaus wird erst nach Erhalt aller erforderlichen Informationen vom Hausbesitzer auf der Website zum Zwecke der Vermietung veröffentlicht. 

3.3. Die Parteien sind an die Buchungen, die in der Planung und/oder in der Verkaufsrechnung angegeben sind, gebunden und müssen diese einhalten. Die erste Reservierung, die in der Planung für einen bestimmten Zeitraum angegeben ist, hat das Recht auf den Aufenthalt im Ferienhaus während dieses Zeitraums, und zwar unter Ausschluss aller anderen. 

 

4. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG 

 

4.1. Der Vertrag wird für einen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen. 

4.2. Vorbehaltlich der nachstehenden Klausel 4.3 kann jede Partei den Vertrag nur schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Kalendermonaten kündigen. Der Hausbesitzer kann den Vertrag jedoch nicht während der Vertragslaufzeit kündigen.  

4.3. Die Belvilla AG kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Hausbesitzer gegen seine Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt oder diese nicht einhält. 

4.4. Der Hausbesitzer wird nach eigenem Ermessen der Belvilla AG alle Buchungen in der Planung während eines Zeitraums von 12 Monaten nach dem Enddatum des Vertrages einlösen.  

4.5. Für in der Planung eingetragene Buchungen, die im Falle einer Kündigung gemäß Klausel 4.2 oder 4.3 nicht eingelöst werden, haftet die vertragsbrüchige Partei gegenüber der anderen Partei und die andere Partei kann Schadensersatz und/oder Erfüllung verlangen. Der Schadenersatz, den die Belvilla AG gemäß dieser Klausel geltend machen kann, umfasst unter anderem die Kosten für die Stornierung, Umbuchung oder Entschädigung der Gäste.  

 

5. PREIS, ZAHLUNGEN, STORNIERUNGEN UND ANDERE BESTIMMUNGEN 

 

5.1. Der Hausbesitzer verpflichtet sich, eine HO-Anzahlung im Voraus zu leisten, um die Buchungen über die Belvilla AG für einen Zeitraum von 12 Monaten zu sichern. Diese HO-Anzahlung wird monatlich mit den an den Hausbesitzer geleisteten Zahlungen verrechnet, wobei die Mindestbuchungsmarge berücksichtigt wird bzw. je nach Anzahl der Buchungen ein Fehlbetrag abgezogen wird.  

5.2. Nachdem der Gast das Entgelt bezahlt hat und die Verkaufsrechnung an den Gast ausgestellt wurde, sendet die Belvilla AG dem Hausbesitzer eine Zahlungsaufstellung, die auf der Grundlage der von der Belvilla AG in Ihrem Namen erstellten Rechnung des Hausbesitzers erstellt wird und den Betrag ausweist, den die Belvilla AG vom Hausbesitzer zu zahlen oder zu erhalten hat, zusammen mit den zusätzlichen Kosten, die sie im Namen des Hausbesitzers erhoben hat.  

5.3. Die Belvilla AG zahlt den angepassten Betrag nur dann an den Hausbesitzer, wenn und soweit es der Belvilla AG gelingt, das Ferienhaus zu vermieten und sie das gesamte Entgelt vom Gast erhalten hat. 

5.4. Nach Erhalt der Gebühr vom Gast zahlt die Belvilla AG innerhalb eines Monats nach Erhalt der Gebühr vom Gast den angepassten Betrag an den Hausbesitzer gemäß der monatlichen Abrechnung, abzüglich aller Zahlungen für lokale Steuern/Abgaben und sonstiger Kosten, die zu Lasten des Hausbesitzers gehen, sofern diese Zahlungen von der Belvilla AG im Namen des Hausbesitzers geleistet werden oder die Belvilla AG gesetzlich dazu verpflichtet ist.  

5.5. Eine Buchung des Ferienhauses kann von der Belvilla AG kostenlos und entschädigungslos storniert werden, wenn: 

5.5.1. Belvilla AG keine Verkaufsrechnung ausgestellt hat; 

5.5.2. das Ferienhaus nicht erreicht werden kann oder wesentliche Teile (Wasser, Strom, Garten, Sanitäranlagen, Schwimmbad, etc.) nicht ordnungsgemäß funktionieren; 

5.5.3. Der Gast kommt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach; 

5.5.4. Es liegen Umstände vor, die den Aufenthalt des Gastes wesentlich beeinträchtigen.


6. EMPFANG UND AUFENTHALT DES GASTES 

 

6.1. Der Hausbesitzer muss das Ferienhaus verwalten - oder einen Dritten damit beauftragen. 

6.2. Der Hausbesitzer muss die Belvilla AG über jede vom Gast gebuchte Zusatznacht informieren.  

6.3. Der Hausbesitzer darf den Gast nicht direkt kontaktieren, um die Buchung ohne Zustimmung der Belvilla AG zu ändern oder zu stornieren. 

6.4. Wird dem Gast das Einchecken für die Buchung ohne Zustimmung der Belvilla AG verweigert, so hat der Hausbesitzer die Belvilla AG zu kontaktieren und die Belvilla AG wird für den Gast eine alternative Unterkunft mit mindestens vergleichbarem oder höherem Standard organisieren, die auf Kosten und Risiko des Hausbesitzers geht. Darüber hinaus ist die Belvilla AG berechtigt, eine zusätzliche Entschädigung, Schadenersatz und/oder Erfüllung zu verlangen.


7. BESCHWERDEN 

 

7.1. Der Hausbesitzer ist verpflichtet, dem Gast so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, die notwendige Hilfe zu leisten und seine Beschwerden zu lösen. 

7.2. Für alle Beschwerden des Gastes gilt folgendes Verfahren: 

7.2.1 Der Hausbesitzer hat die Beanstandungen direkt mit dem Gast zu klären und die Belvilla AG unverzüglich zu informieren;  

7.2.2 Die Belvilla AG kann einen angemessenen Vergleich zwischen dem Hausbesitzer und dem Gast vorschlagen, einschließlich der Zahlung einer Entschädigung an den Gast. 

7.2.3 Der Hausbesitzer ist verpflichtet, die Belvilla AG von allen derartigen Beschwerden und von jeder angemessenen Entschädigung, die die Belvilla AG aufgrund solcher Beschwerden an den Gast zahlt, freizustellen.



8. RECHTE UND VERPFLICHTUNGEN DER BELVILLA AG 

 

8.1. Die Belvilla AG veröffentlicht das Ferienhaus und dessen Standort auf der Website und übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit der Website. 

8.2. Die Belvilla AG wickelt die administrativen und finanziellen Aspekte des Buchungsprozesses des Ferienhauses ab, entweder direkt oder mit Hilfe von Dritten. 

8.3. Die Belvilla AG behält sich das Recht vor, zusätzliche Rabatte und Promotionen für das Ferienhaus auf allen Kanälen durchzuführen. Wenn sich die Belvilla AG und der Hausbesitzer auf eine dynamische Preisgestaltung einigen, wird die Last einer Rabatt- und/oder Werbeaktion zwischen den Parteien aufgeteilt.  

8.4 Die Belvilla AG zahlt die Nebenkosten, die im Voraus an die Belvilla AG gezahlt werden, ohne Aufschlag oder Marge an den Hausbesitzer.  

8.5. Die Belvilla AG kann den Gast auffordern, eine Umfrage oder Bewertung über die Buchung auszufüllen. Die Belvilla AG ist berechtigt, alle oder einen Teil der Bewertungen auf der Website zu veröffentlichen. 

 

9. RECHTE UND VERPFLICHTUNGEN DES HAUSBESITZERS 

 

9.1. Der Hausbesitzer garantiert, dass er berechtigt ist, das Ferienhaus zur privaten Freizeitgestaltung zu vermieten. 

9.2. Der Hausbesitzer ist verpflichtet, das Ferienhaus für Anfragen, Optionen und Buchungen zur Verfügung zu stellen und diese auf der Plattform ordnungsgemäß zu aktualisieren.  

9.3. Der Hausbesitzer muss alle bestehenden Buchungen für das Ferienhaus in die Planung übertragen, bevor das Ferienhaus auf der Website freigeschaltet wird. 

9.4. Der Hausbesitzer muss den Gästen während der gesamten Dauer der Buchung Zugang zum Ferienhaus gewähren. 

9.5. Im Falle eines Exklusivvertrages werden alle Gäste, die nicht direkt über die Belvilla AG gebucht wurden, z.B. "Laufkundschaft" oder vom Hausbesitzer vermittelte Gäste, als Gäste im Sinne dieses Vertrages behandelt. Der Hausbesitzer stellt sicher, dass diese Gäste dem Buchungsprozess auf der Website folgen. 

9.6. Der Hausbesitzer garantiert, dass das Ferienhaus zu jeder Zeit die geltenden Gesetze in Bezug auf die Vermietung des Ferienhauses und alle anderen Verpflichtungen aus dem Vertrag einhält. Der Hausbesitzer ist verpflichtet, die Belvilla AG unverzüglich zu informieren, wenn Verstöße gegen diese Klausel festgestellt werden.  

9.7. Der Hausbesitzer verwaltet und bezahlt alle relevanten Abgaben/Steuern, die mit seinem Ferienhaus verbunden sind, und erteilt der Belvilla AG die Erlaubnis, diese Abgaben/Steuern in seinem Namen zu bezahlen und die von der Belvilla AG geleisteten Zahlungen mit der Zahlung des Mietpreises zu verrechnen.  

9.8. Der Hausbesitzer kann die Kosten für zusätzliche Dienstleistungen, die er dem Gast direkt (oder durch einen Dritten) zur Verfügung stellt, nur dann festlegen, wenn diese Dienstleistungen nicht von der Belvilla AG oder in deren Namen erbracht werden. Derartige Kosten müssen von der Belvilla AG vorab genehmigt werden. 

9.9. Der Hausbesitzer garantiert, dass das Ferienhaus der Beschreibung und den Fotos entspricht, die von der Belvilla AG auf der Website veröffentlicht wurden. Der Hausbesitzer ist verpflichtet, diese Beschreibung und diese Fotos auf dem neuesten Stand zu halten. Die Belvilla AG behält sich das Recht vor, ein Fotoshooting zu organisieren, um ihren inhaltlichen Standards zu entsprechen. Der Hausbesitzer hält die Belvilla AG schad- und klaglos, wenn die Bestimmungen dieser Klausel nicht eingehalten werden. 

9.10. Wenn der Hausbesitzer der Belvilla AG Daten zur Verfügung stellt, verpflichtet sich der Hausbesitzer, genaue, aktuelle und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen, und der Hausbesitzer verpflichtet sich, diese Informationen zu pflegen und zu aktualisieren.  

9.11. Das Ferienhaus muss vor der Ankunft des Gastes sauber und in einem einwandfreien Zustand sein. 

9.12. Der Hausbesitzer muss die Privatsphäre des Gastes respektieren. 

9.13. Der Hausbesitzer verpflichtet sich, alle Mängel am Ferienhaus unverzüglich zu beheben.  

9.14. Die Belvilla AG kann die Mängel und/oder Ausfälle und/oder überfälligen Wartungsarbeiten auf Kosten des Hausbesitzers selbst beheben, wenn der Hausbesitzer die erforderlichen Maßnahmen nicht innerhalb einer von der Belvilla AG festgelegten angemessenen Frist ergreift. Die Belvilla AG kann dem Gast diesbezüglich eine Entschädigung bis maximal zur Höhe des Gesamtpreises anbieten oder eine alternative Unterkunft mit mindestens vergleichbarem oder höherem Standard für den Gast organisieren, was alles auf Kosten und Risiko des Hausbesitzers geschieht. 

9.15. Der Hausbesitzer ist nicht berechtigt, vom Gast eine Kaution zu verlangen. 

9.16. Der Hausbesitzer erkennt an, dass er nicht nach dem jeweiligen Umsatzsteuergesetz registriert ist, es sei denn, er teilt die Umsatzsteuerregistrierung mit der Belvilla AG. 

9.17. Der Hausbesitzer ist verpflichtet, gemäß den Weisungen der Belvilla AG das externe und interne Branding im Ferienhaus zuzulassen, z.B. in Form von Schildern, Tafeln, Plakaten, Zeltkarten oder sonstigen Brandingmaterialien. Weiters hat der Hausbesitzer nach Anweisung der Belvilla AG im Ferienhaus Werbematerial für die Mitgliedschaft auszulegen. Der Hausbesitzer darf keine anderen als die von der Belvilla AG angebotenen Mitgliedschaftspläne anbieten. 

9.18. Die private Nutzung des Ferienhauses durch den Hausbesitzer für den Aufenthalt oder die Wartung des Ferienhauses ist auf die im Vertrag angegebene Anzahl von Zeiträumen beschränkt. Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Belvilla AG kann der Hausbesitzer das Ferienhaus auch in letzter Minute für den privaten Gebrauch sperren, wenn: (i) der Vertrag dies zulässt; (ii) die private Nutzung innerhalb der nächsten 14 Tage ab dem Tag der Buchung dieser privaten Nutzung liegt und diese nicht überschreitet; (iii) es keine Anfragen, Optionen oder Buchungen in der Planung für diese Daten gibt; und (iv) der Hausbesitzer diese private Nutzung in der Planung einträgt. In der Hochsaison kann die private Nutzung, ob in letzter Minute oder anderweitig, jedoch nicht länger als zwei Wochen dauern. 

9.19. Der Hausbesitzer ist berechtigt, das Ferienhaus während der Laufzeit des Vertrages mit der Belvilla AG auf eigene Kosten an Dritte zu vermieten, sofern das Ferienhaus zu den gleichen Mietbedingungen, einschließlich der Mietkosten und der Stornobedingungen, wie die der Belvilla AG vermietet wird und das Ferienhaus nicht bereits zur Vermietung durch die Belvilla AG reserviert wurde. Maßgeblich ist die von der Belvilla AG geführte Planung. 

9.20. Der Hausbesitzer verpflichtet sich, im Falle eines Verkaufes und/oder einer Übertragung des Ferienhauses sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den Erwerber/neuen Hausbesitzer des Ferienhauses zu übertragen und die Belvilla AG entsprechend zu informieren.  

 

10. OTA 

 

10.1. Der Hausbesitzer ermächtigt die Belvilla AG, das Ferienhaus über die OTA-Plattformen anzubieten. 

10.2. Alle Inserate des Ferienhauses auf den OTA-Plattformen werden von der Belvilla AG ab dem Datum des Vertragsbeginns als solche gekennzeichnet und verwaltet.  

10.3. Der Hausbesitzer stellt sicher, dass alle bis zum Datum des Vertragsbeginns ausstehenden OTA-Rechnungen vom Hausbesitzer beglichen werden, bevor das Ferienhaus auf der Website zur Buchung angeboten wird. Die Belvilla AG behält sich das Recht vor, die Inbetriebnahme des Ferienhauses zu verweigern, bis alle OTA-Rechnungen beglichen sind. 

 

11. HAFTUNG & SCHÄDEN 

 

11.1. Bei Schäden am Ferienhaus, die vom Gast verursacht wurden oder ihm zuzuschreiben sind und die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, wird die Belvilla AG versuchen, diese Schäden vom Gast zu ersetzen. Kann der Schaden vom Gast nicht ersetzt werden, so ist die Belvilla AG nicht verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Die Haftung der Belvilla AG ist auf Schäden beschränkt, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Belvilla AG zurückzuführen sind. Wird eine Gästekaution vor Ort gezahlt, darf der Hausbesitzer die Gast-Kaution nicht unangemessen einbehalten und wird dem Gast Nachweise vorlegen, die eine Entscheidung über die Einbehaltung eines Teils oder der gesamten Gastkaution belegen. 

11.2. Der Hausbesitzer ist dafür verantwortlich, das Ferienhaus ausreichend gegen alle Risiken und alle Haftungen Dritter zu versichern.  

 

12. GEISTIGES EIGENTUM & DATENSCHUTZ 

 

12.1. Der Hausbesitzer erkennt das ausschließliche Eigentum der Belvilla AG an ihren geistigen Eigentumsrechten an. Der Hausbesitzer verpflichtet sich, diese Rechte an geistigem Eigentum nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen. Der Hausbesitzer wird zu keiner Zeit Handlungen oder Unterlassungen vornehmen oder veranlassen, die direkt oder indirekt das Recht der Belvilla AG an diesen Rechten des geistigen Eigentums beeinträchtigen. 

12.2. Der Hausbesitzer hat die Belvilla AG unverzüglich von jeder Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum der Belvilla AG zu verständigen. 

12.3. Der Hausbesitzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das der Belvilla AG zur Verfügung gestellte Material, wie z.B. Fotos, keine Rechte Dritter verletzt und zur uneingeschränkten Verwendung in den Medien und Werbekanälen der Belvilla AG geeignet ist. 

12.4. Die Belvilla AG hat das Copyright an sämtlichem Material, einschließlich audiovisuellem Material und Beschreibungen von Unterkünften und Einrichtungen, das von ihr oder in ihrem Auftrag von der Ferienwohnung erstellt wird. Der Hausbesitzer ist nicht berechtigt, diese Materialien des Ferienhauses ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Belvilla AG zu verwenden, zu kopieren oder an Dritte weiterzugeben.  

12.5. Der Hausbesitzer verarbeitet die persönlichen Daten des Gastes in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/DS-GVO). Wenn der Hausbesitzer der Belvilla AG auf Anfrage oder unter der Verantwortung der Belvilla AG persönliche Daten (von sich selbst oder den Gästen) zur Verfügung stellt, gilt die Belvilla AG als für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne der GDPR. Die Datenschutzerklärung der Belvilla AG ist auf der Website der Belvilla AG veröffentlicht und der Hausbesitzer garantiert, dass er dem Gast diese Datenschutzerklärung auf Anfrage zur Verfügung stellt.

12.6. Der Hausbesitzer stellt sicher, dass alle seine Mitarbeiter, Hausmeister/Manager, Auftragnehmer und Geschäftspartner, die Zugang zu den Rechten an geistigem Eigentum der Belvilla AG oder zu persönlichen Daten der Gäste benötigen, die gleichen Verpflichtungen gemäß dieser Klausel erfüllen. 

 

13. VERTRAULICHKEIT 

 

13.1. Der Hausbesitzer verpflichtet sich, die Vertraulichkeit aller Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der Belvilla AG zu wahren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Geschäftsinformationen der Belvilla AG, die der Hausbesitzer in irgendeiner Weise erworben hat (im Folgenden "Geschäftsgeheimnisse"). Der Hausbesitzer darf Geschäftsgeheimnisse nicht außerhalb des Vertragsumfangs erwerben, verwenden oder offenlegen.  

13.2. Der Hausbesitzer darf Geschäftsgeheimnisse nur seinen Angestellten, unabhängigen Auftragnehmern oder anderen Dritten offenlegen, die diese Informationen kennen müssen, um die Verpflichtungen des Hausbesitzers im Rahmen des Vertrags zu erfüllen, und unter der Bedingung, dass sich diese Angestellten, unabhängigen Auftragnehmer oder anderen Dritten in einer schriftlichen Vereinbarung verpflichtet haben, Geschäftsgeheimnisse nicht zu erwerben, zu nutzen oder offenzulegen, die nicht weniger restriktiv oder umfassend ist als die in dieser Klausel L enthaltene. 

 

14. ANWENDBARES RECHT 

 

14.1. Diese Vereinbarung in ihrer Gesamtheit, alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten und alle damit zusammenhängenden Angelegenheiten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss jeglicher kollisionsrechtlicher Bestimmungen. 

14.2. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich ihrer Durchführung und Auslegung, ergeben, sind ausschließlich die Gerichte in Bremen zuständig. 

 

15. HÖHERE GEWALT 

 

15.1. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für eine Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, soweit diese auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist, vorausgesetzt, dass die betroffene Partei: (i) die andere Partei unverzüglich schriftlich über die Ursache der Verzögerung oder Nichterfüllung und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung oder Nichterfüllung informiert und (ii) sich nach besten Kräften bemüht, die Auswirkungen der Verzögerung oder Nichterfüllung für die andere Partei zu begrenzen. 

15.2. Wird die Leistung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Beginn des Ereignisses Höherer Gewalt oder innerhalb von 24 Stunden, wenn das Ereignis Höherer Gewalt innerhalb von 14 Tagen vor dem Ankunftsdatum einer Buchung liegt, wieder aufgenommen, kann die Belvilla AG diesen Vertrag oder die Buchung(en) unverzüglich durch schriftliche Mitteilung an den Hausbesitzer kündigen. 

15.3. Vorauszahlungen und Zahlungen für Leistungen, die ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen wurden, sind nach Mitteilung durch die Belvilla AG unverzüglich zu erstatten.  

 

16. VERSCHIEDENES 

 

16.1. Die Belvilla AG ist berechtigt, die Vertragsbedingungen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen zu ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf dem Hausbesitzerportal veröffentlicht und per E-Mail an den Hausbesitzer versandt.  

16.2. Die Belvilla AG erteilt dem Hausbesitzer die Erlaubnis, den Vertrag auf einen neuen Hausbesitzer zu übertragen, wenn der Hausbesitzer dies 30 Tage vorher schriftlich ankündigt, und der Hausbesitzer erteilt der Belvilla AG die Erlaubnis, den Vertrag auf ihre Konzernunternehmen zu übertragen.  

16.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen oder Anforderungen davon unberührt und wird durchgesetzt und bleibt in vollem Umfang gültig und wirksam. Der Hausbesitzer und die Belvilla AG werden neue Bestimmungen aushandeln und vereinbaren, um die ungültigen zu ersetzen.